Die AWO-Inklusionsbegleiter*innen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Einschränkungen in verschiedensten Schulformen in Stadt und Landkreis Osnabrück. Je nach individueller Beeinträchtigung und Besonderheit des zu begleitenden Klienten, wird dafür entsprechend qualifiziertes Personal mit unterschiedlichsten Kompetenzen eingesetzt.
Inklusionsbegleitung
Ziele
- Uneingeschränkte Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Einschränkungen im inklusiven Schulalltag und verschiedensten Lebensbereichen nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention
- Entfaltung und Unterstützung von individuellen Potentialen
- Förderung von Entwicklung je nach individuellen Möglichkeiten
Was machen Inklusionsbegleiter*innen?
Unsere AWO Mitarbeiter*innen sind mit ihren vielfältigsten beruflichen Professionen und Kompetenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück tätig, um den inklusiven Schulalltag entsprechend der oben genannten Ziele zum Erfolg zu führen. Zur Unterstützung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten unsere Mitarbeiter*innen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften.
Die begleiteten Schüler*innen können zusammen mit der Inklusionsbegleitung lernen ihren Alltag zu strukturieren, aktiv am Unterricht teilzunehmen oder soziale Kontakte zu knüpfen. Weiterhin wird ihnen vermittelt, wie sie die Organisation der Schularbeit sowie die Benutzung von Kommunikationshilfen bewältigen können. Unsere Inklusionsbegleiter*innen fördern die Selbstständigkeit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmöglich, mit dem Ziel, sich schrittweise zurückzunehmen.
In Zusammenarbeit mit Pädagog*innen, Therapeuten*innen, Mediziner*innen und Kostenträgern werden vielfältige Möglichkeiten geschaffen, die den Schulbesuch erleichtern, Nachteile ausgleichen, die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen sowie einer schulischen und gesellschaftlichen Ausgrenzung entgegen treten.
Regelmäßig werden unsere eingesetzten AWO Mitarbeiter*innen in Team-/ Einzeltreffen fachlich durch die Einrichtungsleitung angeleitet und unterstützt, um sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, angemessener Alltagsbegleitung und inhaltlichen Kernaufgaben zu unterstützen. Zudem werden praxisorientierte Fortbildungsmodule zu fachspezifischen Themenfeldern, wie z. B. zur Selbstwirksamkeit in der Arbeit und inklusiven Haltung im schulischen Alltag durchgeführt.
Voraussetzung für eine Inklusionsbegleitung
Voraussetzung für den Einsatz einer AWO-Inklusionsbegleiter*in ist die Kostenanerkennung durch den jeweils zuständigen Kostenträger. In der Regel sind das die Sozial- und/ oder Jugendämter aus Stadt und Landkreis Osnabrück (§ 35a SGB VIII; § 54 SGB XII).
Falls Sie Fragen haben können Sie uns gerne kontaktieren.
Ihre Ansprechpartnerin

Leitung
Sylvia Kühne
Johannisstraße 37/38
49074 Osnabrück
Telefon 0541 18180-41
Sprechzeiten
Mo. – Do. 09:00 – 15:00 Uhr
und nach Absprache
Ihr Ansprechpartner

stv. Leitung
Johannes Kohls
Johannisstraße 37/38
49074 Osnabrück
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Sprechzeiten
Mo. – Do. 09:00 – 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr