Mitarbeiter:innen von Kindertageseinrichtungen wie auch Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ gem. §§ 8a/8b SGB VIII, sofern sie Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Die Fachberatung steht allen Personen aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück zur Verfügung.
Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Sie soll helfen, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und das weitere Vorgehen zu klären. Das Gespräch kann in der Einrichtung vor Ort oder in der Beratungsstelle stattfinden und hat eine Dauer von ca. 1,5 Stunden. Es kann bei einem einmaligen Kontakt bleiben, Folgegespräche sind auch möglich. Die Kontaktaufnahme mit uns kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen. Je nach Dringlichkeit wird ein zeitnaher Termin vereinbart.