Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, die sich schwerpunktmäßig an einzelne minderjährige Hilfeempfänger aber auch junge Volljährige richtet. Als intensives und flexibles Hilfsangebot stellt eine Erziehungsbeistandschaft sich individuell auf die Persönlichkeit des jungen Hilfeempfängers und seine jeweilige Problemsituation sowie die angestrebten Ziele ein. Sie wird überwiegend in Form von aufsuchender Arbeit durchgeführt. Die Form der Hilfe umfasst die Beratung, Förderung und Anleitung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei persönlichen Schwierigkeiten und Problemen in Familie, Schule, Beruf und Freizeit. Erziehungsbeistandschaften orientieren sich eng an der jeweiligen Lebenswelt des Einzelnen und zielen darauf ab, Stärken zu aktivieren, Lösungen zu entwickeln, die Selbständigkeit zu fördern sowie Selbstvertrauen, Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit zu fördern. Die Einbindung der Familie bzw. anderer Bezugspersonen und des sozialen Umfelds ist dabei ein ebenso wichtiges Element wie die Entwicklung einer vertrauensvollen Basis in und für die Zusammenarbeit.
Erziehungsbeistandschaften EZB
Rechtliche Grundlage
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfeform im Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung und erfolgt auf Grundlage des § 30 SGB VIII (KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Nach Erreichen des 18. Lebensjahres kann eine Hilfe für junge Volljährige auf Grundlage des § 41 SGB VIII eingesetzt werden.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind für die Hilfeempfänger kostenlos und beim jeweiligen zuständigen Jugendamt zu beantragen. Dort werden die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Erziehungsbeistandschaft geprüft. Den beantragenden Personen obliegt ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des eingesetzten Trägers.
Ablauf
Zu Beginn einer Erziehungsbeistandschaft (EZB) werden konkrete Ziele vereinbart sowie deren Umsetzung, Dauer und Umfang in einem Hilfeplan schriftlich festgehalten. In üblicherweise halbjährlichem Abstand wird der Hilfeplan fortgeschrieben, d. h. in Bezug auf erreichte Ziele, der Entwicklung im Hilfegeschehen und aktueller Themen und Bedarfe hin modifiziert und angepasst. Am Hilfeende soll eine deutliche Reduzierung der anlassgebenden Problemlagen erreicht sein. Wie alle ambulanten Hilfen zur Erziehung sind auch Erziehungsbeistandschaften darauf ausgelegt, dass Hilfeempfänger sich zukünftig einstellenden Problemlagen eigenständig bewältigen können (Hilfe zur Selbsthilfe).
Erziehungsbeistandschaften haben einen intensiven und kontinuierlichen Charakter. In der Regel wird zunächst für die Dauer eines Jahres eine sozialpädagogische Fachkraft als Bezugsperson bzw. Ansprechpartner eingesetzt. Der Betreuungsumfang variiert bedarfsabhängig und liegt im Durchschnitt bei ca. 4-6 Wochenstunden.
Die vereinbarten Ziele und die konkrete Zusammenarbeit im Hilfeverlauf wird individuell und in enger Abstimmung zwischen eingesetzter Fachkraft und Hilfeempfänger gestaltet und realisiert. Neben der Beratung kommt methodisch dabei vor allem auch der praktischen Unterstützung, der Rolle der betreuenden Fachkraft als echter persönlicher „Beistand“ und der Nutzung von Freizeitaktivitäten besondere Bedeutung zu.
Gruppenarbeit
Zur Förderung sozialer Kompetenzen, zum Erwerb von Sicherheit und Orientierung in der Interaktion mit Gleichaltrigen oder zur Stärkung des Selbstvertrauens in Peergroups können die überwiegend in Form von Einzelbetreuungen durchgeführten Erziehungsbeistandschaften um die Teilnahme an unsere Gruppen ergänzt werden. Diese finden mit unterschiedlichen Inhalten und Unternehmungen regelmäßig zu festen Zeiten statt.
Ihre Ansprechpartner
Leitung
Christian Lienemann
Spindelstraße 26a
49080 Osnabrück
Telefon 0541 35027-21/23
Mobil 0163 5003139
Leitung
Philipp Reuter
Spindelstraße 26a
49080 Osnabrück
Telefon 0541 35027-21/23
Mobil 0163 5003124