Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, die sich an eine gesamte Familie bzw. die Eltern richtet. Die unmittelbare und direkte Arbeit im Lebensraum der Familien ist ein wesentliches Merkmal der SPFH. Ziel der Hilfe ist es, vorhandene Potentiale zu aktivieren, um auf diese Weise erzieherische Kompetenzen zu stärken, Kräfte und Ressourcen bei der Lösung von Alltagsproblemen und Krisen zu mobilisieren, Vernetzungen im sozialen Umfeld zu erhalten oder (wieder)-herzustellen oder auch Entlastung im Alltagsgeschehen zu schaffen. Die SPFH findet in der Familie und in deren sozialen Umfeld statt. Sie hat familienunterstützende, jedoch nicht familienersetzende Aufgaben.

Rechtliche Grundlage

Die SPFH ist eine ambulante Hilfeform im Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung und erfolgt auf Grundlage des § 31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG).

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind für die Hilfeempfänger kostenlos und beim jeweiligen zuständigen Jugendamt zu beantragen. Dort werden die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Sozialpädagogischen Familienhilfe geprüft. Den beantragenden Personen obliegt ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des eingesetzten Trägers.

Ablauf

Zu Beginn einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) werden konkrete Ziele vereinbart sowie deren Umsetzung, Dauer und Umfang in einem Hilfeplan schriftlich festgehalten. In üblicherweise halbjährlichem Abstand wird der Hilfeplan fortgeschrieben, d. h. in Bezug auf erreichte Ziele, der Entwicklung im Hilfegeschehen und aktueller Themen und Bedarfe hin modifiziert und angepasst. Am Hilfeende soll eine deutliche Reduzierung der anlassgebenden Problemlagen erreicht sein. Wie alle ambulanten Hilfen zur Erziehung sind auch sozialpädagogische Familienhilfen darauf ausgelegt, dass Hilfeempfänger sich zukünftig einstellenden Problemlagen eigenständig bewältigen können (Hilfe zur Selbsthilfe).

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe hat einen intensiven und kontinuierlichen Charakter. In der Regel wird zunächst für die Dauer eines Jahres eine oder zwei sozialpädagogische Fachkräfte als durchführende Ansprechpartner*in eingesetzt. Der Betreuungsumfang variiert bedarfsabhängig und liegt im Durchschnitt bei ca. 4-6 Wochenstunden.

Die vereinbarten Ziele und die konkrete Zusammenarbeit im Hilfeverlauf wird individuell und in enger Abstimmung zwischen eingesetzten Fachkräften und Hilfeempfänger gestaltet und realisiert. Neben der Beratung kommt methodisch dabei vor allem auch der praktischen Unterstützung große Bedeutung zu, da Vertrauen und Anerkennung der Familienhelfer*innen in der Familie mehr aus erlebter Hilfestellung und nicht primär aus beratender Tätigkeit resultieren und zu einem guten Ergebnis führen.

Elterncafé

In Kooperation mit unserem Partnerträger SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen) findet einmal wöchentlich unser Elterncafé statt, zu dem alle Eltern aus laufenden Hilfen eingeladen sind, um sich bei einem gemeinsamen Frühstück, durch unsere Fachkräfte begleitet, zu verschiedenen Themen auszutauschen. Das Elterncafé findet jeweils Dienstags zwischen 09:30 und 11:30 Uhr in den Räumen unserer Einrichtung statt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Ihr Ansprechpartner

Leitung

Christian Lienemann
Spindelstraße 26a
49080 Osnabrück
Telefon 0541 35027-21/23
Mobil 0163 5003139

aeh@awo-os.de

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