Die AWO-Freizeitassistent:innen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Einschränkungen in außerschulischen Bereichen. Je nach individueller Beeinträchtigung und Besonderheit des zu begleitenden Klienten, wird dafür entsprechend qualifiziertes Personal mit unterschiedlichsten Kompetenzen eingesetzt.
Freizeitassistenz
Ziele
- Nachhaltige Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Einschränkungen im Alltag nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention
- Entfaltung und Unterstützung von individuellen Potentialen
- Förderung von Entwicklung je nach individuellen Möglichkeiten
- Entwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Was machen Freizeitassistent:innen?
Unsere AWO Mitarbeiter:innen sind mit ihren vielfältigsten beruflichen Professionen und Kompetenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück tätig, um den inklusiven Alltag entsprechend der oben genannten Ziele zum Erfolg zu führen.
Die begleiteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können zusammen mit der Freizeitassistenz lernen, ihren Alltag zu strukturieren, aktiv am Leben teilzunehmen, lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln oder soziale Kontakte zu knüpfen. Weiterhin wird ihnen vermittelt, wie sie die Organisation des Alltags sowie die Benutzung von Kommunikationshilfen bewältigen können. Unsere Freizeitassistent:innen fördern die Selbständigkeit der Kinder, Jugendlichen und und jungen Erwachsenen bestmöglich, mit dem Ziel, sich schrittweise zurückzunehmen.
In Zusammenarbeit mit Pädagog:innen, Therapeut:innen, Mediziner:innen und Kostenträgern werden vielfältige Möglichkeiten geschaffen, die den Alltag erleichtern, Nachteile ausgleichen, die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen sowie einer gesellschaftlichen Ausgrenzung entgegentreten.
Regelmäßig werden unsere eingesetzten AWO Mitarbeiter:innen in Team-/ Einzeltreffen fachlich durch die Fachbereichsleitungen angeleitet und unterstützt, um sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, angemessener Alltagsbegleitung und inhaltlichen Kernaufgaben zu unterstützen. Zudem werden praxisorientierte Fortbildungsmodule zu fachspezifischen Themenfeldern, wie z. B. zur Selbstwirksamkeit in der Arbeit und inklusiven Haltung im schulischen Alltag durchgeführt.
Voraussetzungen für eine Freizeitassistenz
Voraussetzung für den Einsatz einer AWO Freizeitassistenz ist die Kostenanerkennung durch den jeweils zuständigen Kostenträger. In der Regel sind das die Sozial- und/ oder Jugendämter aus Stadt und Landkreis Osnabrück (SGB VIII; SGB IX).
Ihre Fragen dazu beantworten wir gerne.
Ihre Ansprechpartner:innen
Fachbereichsleitung Inklusionsbegleitung
Sylvia Kühne
Johannisstr. 37/38
49074 Osnabrück
Sprechzeiten
Mo - Do 9:00 - 15:00 Uhr
und nach Absprache