Präsidium
Das ehrenamtliche Präsidium setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Eine seiner wesentlichen Aufgaben besteht in der Durchführung von Beschlussfassungen hinsichtlich grundsätzlicher Fragen der Verbandsführung, sozialpolitischer Leitlinien, der strategischen Steuerung der Unternehmen sowie von Grundsätzen und Richtlinien zur Förderung des freiwilligen Engagements.
Dem Präsidium obliegen die Zustimmung zur Gründung und Beteiligung an Gesellschaften, die Aufsicht über den Vorstand, die Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Verein und Vorstand sowie die Genehmigung von Verbindlichkeiten und des Wirtschaftsplans.