Pflegekinderunterstützender Dienst

Die AWO-Pflegekinderassistent:innen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich, die bei den Pflegeeltern untergebracht sind, außerhalb der Schule. Je nach individueller Beeinträchtigung und Besonderheit des zu begleitenden Klienten, wird dafür entsprechend qualifiziertes Personal mit unterschiedlichsten Kompetenzen eingesetzt.

Ziele

  • Nachhaltige Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Einschränkungen im Alltag nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Entfaltung und Unterstützung von individuellen Potentialen
  • Förderung von Entwicklung je nach individuellen Möglichkeiten
  • Entwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Was machen Pflegekinderassistent:innen?

Unsere AWO Mitarbeiter:innen sind mit ihren vielfältigsten beruflichen Professionen und Kompetenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück tätig, um den inklusiven Alltag entsprechend der oben genannten Ziele zum Erfolg zu führen.

Die begleiteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können zusammen mit der Pflegekinderassistenz lernen, ihren Alltag zu strukturieren, aktiv am Leben teilzunehmen, lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln oder soziale Kontakte zu knüpfen. Weiterhin wird ihnen vermittelt, wie sie die Organisation des Alltags bewältigen können. Unsere Pflegekinderassistent:innen fördern die Selbständigkeit der Kinder, Jugendlichen und und jungen Erwachsenen bestmöglich, mit dem Ziel, sich schrittweise zurückzunehmen.

Regelmäßig werden unsere eingesetzten AWO Mitarbeiter:innen in Team-/ Einzeltreffen fachlich durch die Fachbereichsleitungen angeleitet und unterstützt, um sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, angemessener Alltagsbegleitung und inhaltlichen Kernaufgaben zu unterstützen. Zudem werden praxisorientierte Fortbildungsmodule zu fachspezifischen Themenfeldern, wie z. B. zur Selbstwirksamkeit in der Arbeit und inklusiven Haltung im schulischen Alltag durchgeführt.

Voraussetzungen für eine Pflegekinderunterstützenden Dienst

Voraussetzung für den Einsatz einer AWO Pflegekinderassistenz ist die Kostenanerkennung durch den jeweils zuständigen Kostenträger. In der Regel sind das die Sozial- und/ oder Jugendämter aus Stadt und Landkreis Osnabrück (SGB VIII – Hilfen zur Erziehung; SGB IX).

Ihre Fragen dazu beantworten wir gerne.

So finden Sie uns

Veranstaltungskalender

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