Das Land Niedersachsen plant die Novellierung unserer gesetzlichen Arbeitsgrundlage im Bereich der Kindertagesstätten, des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG).

Das Gesetz wurde deshalb neu formuliert. Der Entwurf erreichte uns und andere Verbände sehr kurzfristig und fällt nicht qualitätsverbessernd aus! Der Zeitraum für fachliche und öffentliche Diskussionen ist sehr kurz, denn am 9. März wird dieser Entwurf im Landeskabinett präsentiert und soll in den nächsten Wochen verabschiedet werden, um am 01. August in Kraft zu treten.

Unsere Bedenken und Forderungen zum neuen Entwurf sind folgende:

  • Eine Aufwertung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, der 1992 aufgrund damaliger Anforderungen definiert wurde sowie eine Ausweitung der Zeiten für Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit ist trotz der vielfach gestiegenen und gesetzlich geforderten administrativen Aufgaben der einzelnen Fachkraft nicht geplant. In der Folge haben Erzieher*innen weniger Zeit für Ihr Kind.
  • Ein familiärer Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird im NKiTaG ausschließlich als Orientierungsgebot für die kommunale Bedarfsplanung formuliert und besteht somit nicht. Kommunen müssen Ihnen und Ihrem Kind somit ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ausschließlich wöchentlich 20 Stunden Kitabesuch ermöglichen. Ein Anspruch auf Betreuung nach dem vormittäglichen Besuch der Grundschule besteht ebenfalls nicht.
  • Seit 1994 steht in unserem Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Seit 2007 fordert die UN Behindertenrechtskonvention die Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen. Ein Anspruch auf einen inklusiven oder integrativen Platz bei Bedarf in Ihrer nachbarschaftlich gelegenen Kindertageseinrichtung besteht jedoch nicht. Das formulierte EU-Recht ist unserer Wahrnehmung nach somit genommen, dem Grundgesetz wird nicht entsprochen.
  • Ebenso ist keine Zeit für die praktische Begleitung unserer Auszubildenden und zukünftigen Fachkräfte geplant. Die Begleitung sichert die Besetzung zukünftiger Fachkraftstellen und ist somit notwendig. Sie nimmt uns wiederum die Zeit für Ihr Kind.
  • Kitaleitung braucht eine quantitative Anpassung der gesetzlichen Mindeststundenkontingente. Die Funktion ist vergleichbar mit dem verantwortungsvollen Management eines mittelständischen Unternehmens. Die gesetzlich zur Verfügung stehenden und perspektivisch geplanten Stundenkontingente spiegeln diese Verantwortung nicht.