Schulsozialarbeit Käthe-Kollwitz-Schule

Bild Team Schulsozialarbeit

Käthe-Kollwitz-Schule
Hanns-Braun-Str. 2
49082 Osnabrück

Tel.: 0541-75089652    Schulsozialarbeit     
        0541- 5281704     Schülertreff

Mail:  kaethe-kollwitz-schule@osnanet.de
         Schulsozialarbeit@awo-os.de    
           
Mitarbeiter: Jürgen Bosse  
Meike Wischmeyer
Johanna Fersters
Maike Heyken (im Anerkennungsjahr seit 01.09.2007)

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 7:45 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag:   7:45 Uhr - 13:10 Uhr        

Die Käthe-Kollwitz-Schule ist eine Haupt- und Realschule in städtischer Trägerschaft mit einem Ganztagsangebot und befindet sich im Osnabrücker Stadtteil Schölerberg. Die Schule hat zurzeit 430 Schülerinnen und Schüler und 43 Lehrkräften.

Seit dem Schuljahr 1995/1996 ist die Käthe-Kollwitz-Schule eine Ganztagsschule. An zwei Nachmittagen in der Woche besteht für alle Schülerinnen und Schüler Teilnahmepflicht am freiwilligen Nachmittagsangebot. Derzeit beschäftigt sich der Schulvorstand mit der Veränderung des Schulprofils und hat hierzu nach einem Beschluss einen Antrag zur Bildung einer kooperativen Gesamtschule an den Schulträger gestellt.

Das Land Niedersachsen hat zu Beginn des Schulversuchs, Haupt- und Realschüler zusammen in einer Klasse zu unterrichten, eine halbe Stelle für einen Schulsozialarbeiter genehmigt. Seit Ende 2001 ist im Rahmen des ehemaligen Hauptschulförderprogramms und jetzigen Profilierungsprogramms zur Profilierung der Hauptschulen eine weitere halbe Stelle geschaffen worden. Diese Stelle wurde mit derselben Fachkraft besetzt.
Durch Mittel der Stadt Osnabrück kann zurzeit auf eine weitere sozialpädagogische Fachkraft zurückgegriffen werden, die mit einer halben Stelle in der Schulsozialarbeit für den Bereich der Berufsorienteirung eingesetzt ist. Daneben sind im ahmen der Budgeteirung im Ganztagsbereich zwei Stellen im Berufsanerkennungsjahr zur Verfügung gestellt worden.

Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, sowie an alle Eltern deren Kinder schulpflichtig sind und die in bestimmten Bereichen der Schule, Aufgaben und Funktionen übernommen haben.
Bei Problemen können durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus frühzeitig Hilfen angeboten, Benachteiligungen ausgeglichen und das Risiko des schulischen Scheiterns verringert werden, indem individuelle Lösungsmöglichkeiten angestrebt werden.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Schulsozialarbeit ist die Hilfe und Begleitung
bei der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern.

Angebot/Arbeitsschwerpunkte:
Die Schulsozialarbeit übernimmt in Abgrenzung zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag  einen eigenständigen Erziehungs- und Sozialisationsauftrag am Standort Schule. Sie sieht sich als Bindeglied zwischen Schule und außerschulischer Jugendhilfe.
Die Schulsozialarbeit versteht sich außerdem als Schnittstelle zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und außerschulischen Einrichtungen.
Sie unterliegt dabei nicht dem schulischen Bewertungssystem. Stattdessen orientiert sie sich an den Schülerinnen und Schülern und versucht diese nach pädagogischen Gesichtspunkten zu fördern und zu unterstützen. In Einzelfällen werden auch individuelle Hilfen angeboten.

Die Hauptaufgaben der Schulsozialarbeit sind unter anderem:

  • Die Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und der Stabilisierung von Eigenverantwortung, Selbständigkeit und sozialer Kompetenz.
  • Die Hilfe bei der Bewältigung individueller Problemlagen und akuter übergreifender Krisen- und Konfliktsituationen.
  • Die Entwicklung und Einrichtung bedarfsorientieter Freizeitangebote.
  • Die Hilfe und Begleitung bei der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern.
  • Die Unterstützung im Bereich der Schulverweigerung. In enger Zusammenarbeit mit LehrerkollegInnen und des in der Stadt ansässigen Projektes "Auszeit" werden betroffenen Schülern und deren Familien Wege aufgezeigt, die eine Reintegration in den Schulprozess ermöglichen.
  • Ein weiterer zentraler Bestandteil der Arbeit ist die individuelle Einzelfallhilfe. Hier haben die Schülerinnen und Schüler jederzeit die Mögichkeit sich mit all ihren Problemlagen an die Mitarbeiter zu wenden. Dieses gilt auch für die Lehrkräfte der Schule, die im Rahmen der kollegialen Beratung auf den fachlichen Rat der Mitarbeiter zurückgreifen können.

Rechtsgrundlage:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule – Runderlass des MK vom 28.11.2003 – 301.5 – 81022/6
  • Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule – Runderlass des MK vom 16.03.2004 – 201 – 81 005,
    in Kontext zu § 13 KJHG.

Weitere Angaben über die Käthe-Kollwitz-Schule und die dort bestehende Schulsozialarbeit entnehmen sie bitte der Homepage: http://www.kks-osnabrueck.de