Schulassistenz

Die AWO-Schulassistent:innen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Einschränkungen in verschiedensten Schulformen in Stadt und Landreis Osnabrück. Je nach individueller Beeinträchtigung und Besonderheit des zu begleitenden Klienten, wird dafür entsprechend qualifiziertes Personal mit unterschiedlichsten Kompetenzen eingesetzt.

Ziele

  • Nachhaltige Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Einschränkungen im inklusiven Schulalltag nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Entfaltung und Unterstützung von individuellen Potentialen
  • Förderung von Entwicklung je nach individuellen Möglichkeiten

Was machen Schulassistent:innen?

Unsere AWO Mitarbeiter:innen sind mit ihren vielfältigsten beruflichen Professionen und Kompetenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück tätig, um den inklusiven Schulalltag entsprechend der oben genannten Ziele zum Erfolg zu führen. Zur Unterstützung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten unsere Mitarbeiter:innen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften.

Die begleiteten Schüler:innen können zusammen mit der Schulassistenz lernen, ihren Alltag zu strukturieren, aktiv am Unterricht teilzunehmen oder soziale Kontakte zu knüpfen. Weiterhin wird ihnen vermittelt, wie sie die Organisation der Schularbeit sowie die Benutzung von Kommunikationshilfen bewältigen können. Unsere Schulassistent:innen fördern die Selbständigkeit der Kinder, Jugendlichen und und jungen Erwachsenen bestmöglich, mit dem Ziel, sich schrittweise zurückzunehmen.

In Zusammenarbeit mit Pädagog:innen, Therapeut:innen, Mediziner:innen und Kostenträgern werden vielfältige Möglichkeiten geschaffen, die den Schulbesuch erleichtern, Nachteile ausgleichen, die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen sowie einer schulischen und gesellschaftlichen Ausgrenzung entgegentreten.

Regelmäßig werden unsere eingesetzten AWO Mitarbeiter:innen in Team-/ Einzeltreffen fachlich durch die Fachbereichsleitungen angeleitet und unterstützt, um sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, angemessener Alltagsbegleitung und inhaltlichen Kernaufgaben zu unterstützen. Zudem werden praxisorientierte Fortbildungsmodule zu fachspezifischen Themenfeldern, wie z. B. zur Selbstwirksamkeit in der Arbeit und inklusiven Haltung im schulischen Alltag durchgeführt.

Voraussetzungen für eine Schulassistenz

Voraussetzung für den Einsatz einer AWO Schulassistenz ist die Kostenanerkennung durch den jeweils zuständigen Kostenträger. In der Regel sind das die Sozial- und/ oder Jugendämter aus Stadt und Landkreis Osnabrück (§ 35a SGB VIII; § 75 iVm § 112 SGB IX).

Ihre Fragen dazu beantworten wir gerne.

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