Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe

Bild Team Erziehungsbeistandschaft

Spindelstraße 26 a
49080 Osnabrück
Tel.: 0541 35027-21
Fax:  0541 98111-11
Mail:
erziehungsbeistandschaft@awo-os.de

Ansprechpartner: Thomas Ewert

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine freiwillige ambulante erzieherische Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 in Verbindung mit § 30 KJHG)

Eine Betreuungshilfe wird im Zuge eines Jugendgerichtsverfahrens zugewiesen (§§ 10, 12, 45, 47 JGG)

Die Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshilfe ist eine individuelle pädagogische Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Eltern und Familien. Sie unterstützt bei der Bewältigung und Überwindung von Schwierigkeiten und Problemen, die im familiären Zusammenleben, in der Schule oder im Berufs- und Freizeitleben entstehen können.

Der Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer bietet eine persönliche, alle Lebensbereiche umfassende Hilfestellung. Er unterstützt und fördert die Kinder und Jugendlichen in ihrer eigenen Entwicklung und erarbeitet gemeinsam mit ihnen und ggf. ihren Familien Lösungswege, die ihre Problemfelder betreffen. Dies geschieht in enger Kooperation mit dem Kind/ dem Jugendlichen und setzt genau in der Situation an, in der sich der/ die Hilfeempfänger auch vor dem Hintergrund des persönlichen Entwicklungsstandes befindet. Eine Vernetzung zwischen Familie, Schule und anderen Bezugssystemen ist hierbei von großer Wichtigkeit.

Die Hilfe umfasst Angebote wie:

  • Klärung und Bearbeitung von Beziehungsschwierigkeiten im Familienzusammenhang, Aufarbeitung von Konflikten, Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen, aber auch Ablösung und Verselbständigung, insbesondere bei Heranwachsenden
  • Erziehungsberatung
  • Unterstützung bei der Eingliederung in Schule, Arbeit und Gesellschaft
  • Förderung der sozialen Integration, Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen
  • Förderung des Selbstwertes, Erarbeitung sinngebender Perspektiven und Orientierung
  • Beratung in Fragen der Haushalts- und Lebensführung
  • Kontrolle jugendrichterlicher Weisungen und Auflagen bei Betreuungshilfen.

Die Betreuung und Beratung erfolgt sowohl im häuslichen Bereich als auch in den Räumlichkeiten unserer Einrichtung und dabei unter Erhalt des Lebensbezuges der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien.

Die Hilfen werden durch unsere sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräfte durchgeführt. Sie sind für die Hilfeempfänger kostenlos, zeitlich befristet und werden eingeleitet durch den Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück sowie des Fachdienstes Jugend des Landkreises (Jugendämter).